Was man vor der (Flug-) Reise beachten sollte

Reisen ohne Stress? Hier habe ich mal einige Antworten zu Fragen zusammengetragen, die immer wieder gestellt werden, bzw. bei deren versuchter Beförderung im Flugzeug es immer wieder zu Problemen kommt.

Wenn Sie im Internet Ihre Reise buchen, beachten Sie bitte die Gefahrguthinweise. Diese klicken Sie in der Regel an wie die AGB’s. Die Airlines müssen heute auf eine Seite verweisen, wo Sie diese Informationen bekommen.

  • Wenn Sie so genannte Low-cost-Airlines („Billig-Airlines“) nutzen, achten Sie genau auf die Kosten, wie beispielsweise die Kosten für das Reisegepäck, die Fahrradmitnahme oder die Tierbeförderung. Bei einigen Low-Cost Airlines ist der Transport von Tieren in der Fluggastkabine ausgeschlossen!
  • Achten Sie bei der Buchung im Internet, ob Sie den richtigen Flughafen ausgewählt haben, sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen: Halifax gibt es in den USA, Kanada und Australien. Beachten Sie auch Sidney (Kanada) und Sydney (Australien)
  • Denken sie beim Packen der Koffer an das zulässige Höchstgewicht. Hinterlassen in Ihrem Koffer einen Zettel mit Ihrer Anschrift, damit der Koffer zugeordnet werden kann, falls das Label und Namensschild abreißt.
  • Sie dürfen kein Benzinfeuerzeuge (sog. Zippos) mitnehmen. Dies gilt im Handgepäck, als auch in Ihrem aufgegeben Gepäck.
  • Werkzeuge, Messer, spitze Gegenstände (außer Nagelfeilen, Nagelscheren) müssen Sie in Ihren Koffer packen. Diese Teile sind nicht an Bord erlaubt. Beachten Sie die „Liste der verbotenen Gegenstände im Passagiergepäck“. Hier finden Sie immer die aktuelle Liste: Bundespolizei (pdf)
  • elektrische und elektronische Geräte sollten Sie nur dann im Handgepäck behalten, damit eine Funktionsprüfung vorgenommen werden kann (Anschlusskabel!). Nehmen Sie große elektronische Geräte (Radios, Laptops, Spiegelreflexkameras etc.) aus Ihrem Handgepäckstück heraus, damit diese einzeln kontrolliert werden können
  • lesen Sie die Sicherheitsbestimmungen in Ihrer Ticketmappe vorher genau durch. Dort finden Sie auch Dinge, die in jeden Fall für den Transport im Luftverkehr verboten sind.
  • Hinweise zu Gefahrgütern, die Sie nicht befördern dürfen finden Sie auf der Webseite der IATA (International Air Transport Association): Link
  • Seien Sie mir dem Konsum von alkoholischen Getränken vorsichtig. Sie können von dem Flug ausgeschlossen werden, wenn Ihr Konsum zu gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Problemen werden kann. Sie haben dann keinen Anspruch auf Entschädigung o. ä.
  • Der Pilot übt an Bord eine hoheitliche Gewalt aus, d. h. Anweisungen des Captains müssen Sie befolgen. Dieser darf, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, randalierende Passagiere fesseln lassen.
  • Achten Sie auch darauf wo sich Ihr Abflughafen befindet:Hahn im Taunus oder Hahn im Hunsrück.
  • Beachten Sie auch, dass der Flughafen Düsseldorf-Weeze, keinesfall in Düsseldorf liegt, sondern gut 70 km Nord-Nord-Westlich von Düsseldorf.
  • Informieren Sie sich im Internet über die Parkmöglichkeiten, Anfahrt dorthin und die Kosten für das Parken. Damit vermeiden Sie Verzögerungen bei der Anreise
  • fahren Sie auf jeden Fall rechtzeitig von zu Hause ab, kalkulieren Sie Staus, Parkplatzsuche und wen Weg vom entfernten Parkplatz zum Terminal etc. mit ein.
  • bedenken Sie, dass vor allen Flughäfen Parkverbote gelten, meist dürfen Sie nur max. 3 Minuten halten; landen Sie nur Ihr Gepäck aus, lassen Sie Ihre Begleitperson dort und parken Sie dann auf einem Parkplatz.
  • Prüfen Sie, ob all Ihre Fenster am Fahrzeug verschlossen sind. Stellt die Polizei fest, dass Ihre Scheibe/n geöffnet sind, wird sie das Fahrzeug zur Verhinderung von Diebstählen abschleppen und gesichert unterstellen lassen. Auf Ihre Kosten!
  • Wenn Sie den Vorabend-CheckIn nutzen, denken Sie daran Ihre Personalausweise mitzunehmen.
  • Wenn an Ihrem Koffer ein Namensschild befestigen, dann sollte dies nicht ohne weiteres sichtbar sein. Sie zeigen damit, dass Ihr Haus möglicherweise nicht bewohnt ist.
  • Bedenken Sie das Flüssigkeitsverbot, welches in der gesamten Europäischen Union gilt. Informationen finden Sie hier: Bundespolizei
  • lassen Sie Ihre Gepäckstücke niemals unbeaufsichtigt. Diese könnten gestohlen werden oder aber als „herrenloses Gepäck“ eingestuft werden. In letzterem Beispiel könnte es im schlimmsten Fall zu einer Evakuierung kommen.
  • nehmen Sie nach Möglichkeit nur ein (1) Handgepäckstück pro Person mit. Die Stauräume in den Maschinen sind begrenzt und Sie behindern den Ablauf, wenn z. B. Ihre Gepäckstücke geöffnet werden müssen.
  • wenn Sie Ihre Bordkarte erhalten haben, gehen Sie möglichst frühzeitig durch die Personenkontrolle ins Gate, damit vermeiden Sie langes Warten kurz vor dem Abflug. Kaffeebars und Raucherzonen befinden sich in der Regel im Gate-Bereich. Oftmals haben Sie dort auch einen schönen Blick auf das Vorfeld.
  • Wenn Sie in die USA, Israel,… fliegen, machen Sie sich mit dem Gedanken vertraut, dass Sie mehrfach kontrolliert werden könnten. Für diese Flüge gelten andere Vorschriften als auf europäischen Flügen. Informieren sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft oder im Reisebüro.
  • Auf Flügen in die USA sind KEINE Feuerzeuge erlaubt.
  • legen Sie beim Betreten des Sicherheitbereichs an den Kontrollstellen möglichst ALLE Gegenstände ab (auch Kaugummi-Packungen, Fisherman’s Friend, Erfrischungstücher, Zigaretten, auch Leere Brieftaschen und Bauchgürtel / Brustbeutel).
  • machen Sie an den Kontrollstellen und auch auf dem Flughafen keine Äußerungen wie: „Mal sehen, ob Sie die Bombe finden!“, „Mein Name ist Müller, ich bin Zahnarzt und Terrorist!“, „Ich habe meine Pistole im Schuh!“. Diese Äußerungen werden sehr ernst genommen und können eine Straftat darstellen (u. U. Vortäuschen einer Straftat).
  • Folgen die den Anweisungen des Kontrollpersonals. Diese sind in der Regel Beamte oder Beliehene. Im schlimmsten Fall könnte es „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ sein.
  • Achten Sie auf Durchsagen, es könnte sein, dass sich Ihr Abflug-Gate geändert hat, oder Sie zu einer Gepäcknachkontrolle müssen.
  • klären Sie rechtzeitig mit der Fluggesellschaft ab, wenn Sie Tiere mitnehmen möchten. Sorgen Sie für eine ausreichende Größe bei der Transportbox. Wasser
  • Konturrahmen für das Handgepäck stehen an den meisten Flughäfen zur Verfügung. Prüfen Sie damit, ob Ihre Handgepäckgröße mit in die Kabine des Flugzeugs darf. Die Maße und die Gewichte sind allerdings unterschiedlich (z. B. 55 x 40 x 20 cm; max. 8 kg).
  • Wenn Sie sehr teure oder viele Wertgegenstände mit nehmen, melden Sie dies bei der Ausreise beim Zoll an. Somit bekommen Sie bei der Einreise keine Probleme, wenn es um die Versteuerung der Gegenstände geht.

Spezielles Gepäck:

  1. bei Taucherlampen müssen Sie das Leuchtmittel oder Akku entfernen, wenn keine ausreichende Sicherung des Gerätes möglich ist. Es muss eine Genehmigung der Fluggesellschaft vorliegen, dass Sie diese Tauchlampe transportieren dürfen.
  2. Jagdwaffen müssen angemeldet sein und eine Genehmigung der Airline muss ausgehändigt worden sein. Die Munition, die Sie mitführen wollen muss den UN Nummern UN0012 oder UN0014 entsprechen. Bitte beachten Sie, dass der Transport von Munition im Reisegepäck von der Europäischen Union verboten wurde. Für Flüge innerhalb Deutschlands gibt es dafür eine Ausnahmegenehmigung. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Ziellandes, ob Sie die Munition dort im Reisegepäck auch befördern dürfen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, werden Sie sicherlich keine Probleme bei der Abfertigung.