Gefahrgut – Eine Gefahr für Passagiere

Nein, man darf es nicht.

Viele Gegenstände die ein Fluggast „einfach so“ einpackt sind im Luftverkehr verboten. Und das aus guten Gründen. Die meisten Stoffe und Substanzen aus dem Heimwerkerbereich oder Reinigungsmittel, die man frei überall kaufen kann, sind im Handling auf der Erde recht sicher. Diese Stoffe sind aber für die Druckverhältnisse in 37,000 Fuß Höhe nicht geprüft und somit unsicher.

Ich möchte mal ein wenig aufräumen mit einigen Gerüchten aka Argumenten, mit denen ich oft konfrontiert werde.

Verboten im Luftverkehr

1. „Zeigen Sie mir wo es steht, dass ich das nicht mitnehmen darf.“

Es steht nirgendwo. Das ist das schöne daran. Allerdings gibt es eine Tabelle, aus der hervorgeht, was ein Passagier alles an Gefahrgütern und Gefahrstoffen mitnehmen kann. Und nur das, was auf der Tabelle steht ist erlaubt. Und nichts anderes. Ein Link zur Tabelle: IATA DGR Tabelle 2.3A
In den Gefahrgutvorschriften für den Luftverkehr (IATA Dangerous Goods Regulations) heißt es:

Keine Person darf Gefahrgut in einem Flugzeug transportieren oder veranlassen, dass Gefahrgut entweder als aufgegebenes Gepäck, Handgepäck oder an seiner Person transportiert wird, ausgenommen wenn dies durch 2.3 erlaubt ist.

Damit ist klar, dass alles, was dort nicht explizit genannt ist auch für den Transport verboten ist. In den Regularien geht es sogar ein Stück weiter. Wenn eine Person in der Abfertigungskette glaubt, das es sich um Gefahrgut handelt, dann wird der Gegenstand nicht befördert.
Diese Regelungen sind weltweit gültig, es gibt lediglich einige Airlines, die noch etwas strenger sind und noch mehr Gegenstände verbieten.
Weiterhin ist ebenfalls präzise geregelt, wie genau man diese erlaubten Gefahrgüter transportiert werden dürfen. Hier steht, wie man es verpacken muss, was mit Lithium Batterien zu tun ist, wie genau eine Taucherlampe transportiert werden darf.

Ölsprays oder Butangas – verboten

2. „Letztes Jahr durfte ich das.“

Möglich, aber unwahrscheinlich. In der Tat ändern sich die Vorgaben im Luftverkehr jährlich und nicht wie bei anderen Verkehrsträgern alle zwei Jahre.Allerdings hat sich die Liste in den letzten Jahren nur extrem im Bereich der Lithium Batterien verändert. Die meisten anderen Punkte darauf sind recht ähnlich geblieben. Butan- und Propangas allerdings, war noch nie erlaubt. Gleiches gilt für die meisten Klebstoffe und industrielle Sprays jeder Art. Farben und Lacke sind ebenfalls vom Transport ausgeschlossen.

3. „Ich fliege sonst immer von Flughafen XY, da geht das immer.“

Da kann ich nur sagen: Glück gehabt. Gefahrgüter zu finden ist recht schwierig in der Kette der Abfertigung. Wenn es bislang gut gegangen ist, dann war das reines Glück, auf das man nicht spekulieren sollte. Denn in aller Regel fliege ich mit meinem Koffer im selben Flugzeug und wenn dann etwas mit meinem Gefahrgut passiert (ein Gasbehälter berstet, Feuerzeugbenzin entzündet sich, CS-Gas Flasche zerplatzt…), dann betrifft mich selbst das im Besonderen. Mit dem Auto ist das oft nicht das große Problem: rechts ranfahren und anhalten, aussteigen. Mit dem Flugzeug geht das nicht.

Hinzu kommt auch noch das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), welches eine solche Mitnahme strafbar macht und bis zu 2 Jahren Gefängnis droht. Der § 11 Abs. 1, Satz 2 verbietet die Mitnahme solcher Gegenstände:

Feuerzeugbenzin – verboten

Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von […]
Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können,[…]
in Luftfahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen ist verboten.

Darüber hinaus stellt LuftSiG § 19 das ganze unter Strafe:

(1) Wer entgegen § 11 Abs. 1 die dort bezeichneten Gegenstände in Luftfahrzeugen oder in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen im Handgepäck mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Das Luftfahrtbundesamt gibt auch gerne Bußgeldbescheide für kleinere Verstöße raus, die ab 250 € beginnen. Das ist also kein Kavaliersdelikt sondern gefährdet die Sicherheit aller an Bord.

4. „Davon wusste ich nichts. Das steht nirgendwo.“

Falsch. Beim Buchen eines Tickets im Internet wird man darauf hingewiesen, dass Gefahrgüter – gleich welcher Art – im Luftverkehr verboten sind. An jedem Check-In Schalter am Flughafen und auf Plakaten wird darauf aufmerksam gemacht, dass es verboten ist. Weiterhin kommt der Grundsatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ hinzu. In wie weit das noch eine Fahrlässigkeit sein kann, wenn man solche Gegenstände mitnimmt, obschon man ja mehrfach darauf aufmerksam gemacht wurde, dass es verboten ist, nunja… darüber müssen sich Juristen streiten.
Wer sein Ticket noch im Reisebüro abholt oder eine Papierbordkarte nutzt… auch dort sind die Hinweise für die verbotenen gefährlichen Güter nochmals aufgeführt.

Text in einer Ticketmappe
Rückseite einer Bordkarte

Infoseite der Lufthansa

Infoseite des Flughafen Frankfurt

5. „Ich nehme immer fünf Feuerzeuge mit.“

Das mag sein, aber auch hier gilt: Erlaubt ist aber nur eins pro Person, am Körper getragen. Daher wird auch nur eines mitgegeben.


6. „Ich weiß nicht, ob ich Wunderkerzen auf Mallorca kaufen kann.“

Das kann man, ja und meistens auch günstiger als hier. Wunderkerzen und Pyrotechnik sind eine besondere Gefahr, denn das ganze sind nun mal Explosivstoffe und auch als solche zu behandeln. Nichts davon darf mit an Bord genommen werden. Und vielleicht gibt es auch eine Alternative zu Feuerwerkskörpern, mit denen man eine Torte verzieren kann…



Ausnahmen gibt es. Viele sogar.

Aerosole wie Haarspray, Deodorant, Parfüm etc. dürfen transportiert werden. Meist nicht im Handgepäck, weil es dort ja eine Begrenzung der Flüssigkeiten auf 100 ml gibt. Aber im Reisegepäck ist das kein Problem. Bis zu 2 Liter pro Person sind erlaubt. 

Munition darf unter gewissen Voraussetzungen transportiert werden, genauso wie Energiesparlampen, alkoholische Getränke bis maximal 70 Vol. %… 

Für viele der Gefahrgüter, welche mitgenommen werden dürfen, ist aber auch eine Genehmigung der Fluggesellschaft notwendig. Das betrifft zum Beispiel Taucherlampen, Munition, medizinischer Sauerstoff, elektrische Rollstühle und Rettungswesten oder Rettungsrucksäcke. 

Um auf Nummer Sicher zu gehen: Einfach zur Flugbuchung die Fluggesellschaft anschreiben und Fragen, was genau und wieviel davon mitgenommen werden kann. Die Hotlines der Airlines helfen in der Regel schnell weiter und können (falls erforderlich) auch eine Genehmigung erteilen.

Das ist hier nur ein Anriss, die ganze Materie ist weitaus komplexer als hier dargestellt.

In diesem Sinne: Allzeit guten Flug.