Ein Lenkrad – im Reisegepäck – ein Problem?

Kann ich als Fluggast ein Lenkrad mit ins Reisegepäck nehmen?

NEIN.

Unter keinen Umständen.

Wo Airbag drauf steht, ist Sprengstoff drin.

Das wäre dann ein meldepflichtiger Zwischenfall, der zu einem Bußgeld, ggf. auch zu einer Freiheitsstrafe führen kann (§§ 11 und 19 LuftSiG). In jedem Fall aber ist es eine Straftat, auch wenn der Reisende natürlich „nichts davon weiß“.

Die Airlines weisen auf Gefahrgutvorschriften beim Buchungsvorgang hin, an jedem Check-In Schalter und am ganzen Flughafen befinden sich Hinweise zu Gegenständen, die nicht transportiert werden dürfen. Der Informationspflicht gemäß der IATA (International Air Transport Association) kommen alle Airlines nach. Die meisten sogar mit weit mehr Informationen als die Verpflichtung vorgibt. Hier das Beispiel von der Lufthansa: Gefährliche Gegenstände

Warum ist es verboten? 

In einem Lenkrad heute befindet sich meist ein Airbag. Dieser enthält eine Sprengkapsel. Ggf auch einen Gasgenerator. Ein Transport so eines solchen Generators ist ausgeschlossen. Die Sprengkapsel ist in § 11 LuftSiG ausdrücklich genannt, denn es handelt sich um Sprengstoff. Schon deshalb ist der Transport strafbar.

Dies gilt natürlich auch für Gurtstraffsysteme. Die arbeiten nach dem gleichen Prinzip, mit der Explosion einer Sprenkapsel.

Weiterhin haben Airbags eine eigene UN Nummer: UN0503 oder UN3268. Damit ist ein Transport für einen Passagier in jedem Fall und unter allen Umständen ausgeschlossen. Wenn ein Gegenstand oder Stoff eindeutig einer UN Nummer zugeordnet werden kann ist es immer Gefahrgut und ein Transport ist ausgeschlossen. Es gibt nur eine Handvoll Ausnahmen, z. B. für Deos, Haarsprays u. ä. (UN 1950, AEROSOLS). Hier gibt es aber auch eine Mengenbegrenzung. Zu diesen Reglungen hat die Lufthansa auch auf der Seite gefährliche Gegenstände (link oben) ein Dokument hinterlegt, dass die Bestimmungen bei solchen Ausnahmen sehr genau beschreibt.

Auch die meisten Farben und Lacke sind Gefahrgut und ein Transport ist nicht möglich.

Jeder der schon mal gesehen hat, was für eine Gewalt beim Auslösen des Airbags entsteht, kann sich vorstellen, was genau das Problem ist, wenn der Airbag – aus was für Gründen auch immer – versehentlich im Frachtraum einer Passagiermaschine auslöst. Und hierbei handelt es sich um Explosivstoffe lediglich imMilligramm-Bereich.

In den Video kann man schön sehen, wie hoch die ausgelöste Airbag-Einheit fliegt. Wenn das im Bereich der Außenwand eines Frachtraums passiert, wird das für alle Passagiere zum Verhängnis.